Was ist eine Schutzgebühr und wofür wird sie verwendet?

Die Schutzgebühr ist eine Auslagenerstattung, um die Tierschutzarbeit überhaupt finanzieren zu können. 

Außerdem schützen wir die Tiere vertraglich davor, illegal weiterverkauft oder für Tierversuche missbraucht zu werden. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet, wenn das Tier an den Verein zurückgegeben wird, egal aus welchen Gründen.

 

Folgende Maßnahmen werden mit dieser Schutzgebühr finanziert:

- Impfungen (Tollwut sowie die 5-fach Impfung )

- Impfheft

- Wurmkur, intern und extern

- Prophylaktische Giardien-Behandlung

- Floh- und Zeckenmittel

- Mikrochip, inklusive Implantierung

- Kastration/Sterilisation vor Ort in Rumänien, wenn der Hund alt genug ist

- Finanzierung und Organisation von Kastrationskampagnen der Hunde in Sibiu

- Kosten für die Versorgung der Tiere vor Ort 
- Kosten für tierärztliche Versorgung der Hunde in unserem Tierheim

- Transportkosten von Rumänien nach Deutschland

- Ausgaben für Annoncen, Vermittlungskosten
- Kosten für tierärztliche Versorgungen der Hunde in Pflegestellen

- EU Heimtierausweis

Die Auslagen und die daher von Ihnen zu zahlende Gebühr für die Adoption eines Hundes betragen:

  • 430,00 Euro für einen unkastrierten Hund 
  • 480,00 Euro für einen kastrierten Hund 


Bankverbindung:
VR-Bank Vilshofener Land (GENODEF1VIR)
DE50 7406 2490 0000 0629 52